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Wohnen. Das ist eigentlich wie essen und schlafen. Das kann jeder. Da denkt doch niemand drüber nach. Oder kann man auch „nichtwohnen“? Bin ich ein Mensch mit Behinderung, dann bin ich häufig nur ein Mitbewohner (in der Familie) oder ein Bewohner (im Heim). Selbst zu wohnen ist insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung noch keine Selbstverständlichkeit. Während nichtbehinderte Menschen meist als junge Erwachsene ihre Eigenständigkeit dokumentieren, indem sie von Zuhause ausziehen und eine eigene Wohnung nehmen, werden andere häufig behindert. Im Landkreis Haßberge wird für volljährige Menschen mit geistiger Behinderung bereits seit 1999 die Wohn-Alternative zu Familie oder Wohnheim erfolgreich praktiziert. Mittlerweile jetzt nach 10 Jahren lassen sich 36 erwachsene Personen in Einzelassistenz von uns ambulant in ihren eigenen Wohnungen unterstützen.
Die Lebenshilfe als bundesweite Vereinigung steht für Selbstbestimmung und Normalisierung des Lebens von Menschen mit geistiger Behinderung. Unsere Kreisvereinigung versucht deshalb, für Menschen mit geistiger Behinderung ein „normales Wohnen“ zu ermöglichen. Normal heißt dabei: * mitten unter nichtbehinderten Menschen, * selbstbestimmt im Rahmen der eigenen Fähigkeiten, * selbständig soweit möglich, * unterstützt soweit nötig, und * selbstverantwortlich.
Das Wohntraining (WT) ist hierbei ein Angebot an Menschen mit Behinderung, ihre Fähigkeiten, aber auch Grenzen in der Bewältigung des Alltages und der Verantwortung für eine Wohnung, für einen Haushalt zu erproben. Qualifiziertes Personal schafft die Voraussetzungen zur Entwicklung eigener „Wohn- und Regiekompetenz“. Wohnen heißt eben nicht nur ein eigenes Zimmer zu haben, sondern einen ganzen Haushalt zu organisieren, mit Wohnungsnachbarn in Frieden zu leben, beim Vermieter seine Pflichten und Rechte wahrzunehmen, mit dem Umfeld klarzukommen. Wieweit der jeweilige Mensch mit Behinderung das schafft, wo sie/ er vielleicht langfristig Begleitung und Assistenz braucht, das herauszufinden, haben alle Beteiligten in der Regel 1 volles Jahr Zeit (begründete Verlängerung ist möglich). Dann steht die Entscheidung an, ob ein Übergang in das dauerhaft angelegte Ambulant Unterstützte Wohnen (AUW) sinnvoll ist. 1 Jahr mag lang erscheinen, ist aber in der Regel notwendig, um diesen Klärungsprozess fundiert zu einem Ergebnis zu bringen und hat den Sinn für einen jeden , seine Eigenentwicklung zu fördern.
Die Bezirksverwaltung als zuständiger Sozialhilfeträger prüft und genehmigt die Aufnahme in Wohntraining oder AUW als Maßnahmen der Eingliederungshilfe, entsprechend des Sozialgesetzbuchs IX und XII. Die Kosten werden abhängig von Einkommen und Vermöge n übernommen.
Kontakt:
Bereichsleiter: Dr. Thomas Friedrich
Anlaufstelle: Prof. Bauer Str. 10, 97437 Haßfurt, Tel. 09521/ 957794-7, Fax: -3
abw(at)lebenshilfe-hassberge.de
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