Ambulante Beratungseinsätze

Nehmen Sie Pflegegeld in Anspruch?

 

Sie pflegen ihre Angehörigen selbst und nehmen Pflegegeld in Anspruch, dann sind Sie von Ihrer Pflegekasse aufgefordert regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen:

  • in den Pflegegraden 2 un 3 einmal halbjährlich,
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich.

 


Nur dann haben Sie Anspruch auf weiteres Pflegegeld. Die Beratungseinsätze sind für Sie KOSTENFREI.

 

Wünschen Sie einen Beratungseinsatz?

 

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie werden umgehend einen Termin bekommen.