Was sind die Grundlagen der Tagesstätte?
Basis ist eine an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern orientierte Konzeption, unter Beachtung der Grundsatzprogramme und Empfehlungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. und des Landesverbandes der Lebenshilfe Bayern e.V. Diese sind auch die Fortbildungsinstitute für unsere Mitarbeiter.
Die Erziehung im schulvorbereitenden Kindergarten soll dem Kind helfen, seine Persönlichkeit zu entfalten. Hier erhält es vielfältige Anregungen, sich je nach seinen Voraussetzungen die Umwelt schrittweise zu erobern und sich mit ihr erlebend und handelnd auseinander zu setzen.
Die engste Abstimmung mit den schulischen Mitarbeitern der SvE gewährleistet ein kontinuierliches pädagogisches Vorgehen.
Unsere Grundsätze sind:
Die Angebote der Tagesstätte sind:
Wer berät und unterstützt uns?
Neben den Dachverbänden Bundesvereinigung und Landesverband die Heimaufsicht der Regierung von Unterfranken; der Geschäftsführer und die Vorstandsmitglieder unserer Lebenshilfe Haßberge e.V.
Wer kann zu uns in die Tagesstätte kommen?
Kinder, die die Schulvorbereitende Einrichtung des Förderzentrums Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Lebenshilfe Haßberge e. V. besuchen.
Aufnahme nur zu Schulbeginn nach vorherigem Antrag bei der Leitung. Die Betreuung findet in den Räumen der SvE im Untergeschoss des Schulgebäudes statt.
Wann betreut die Tagesstätte?
Täglich während der Schulzeit von Montag bis Freitag im Anschluss an die SvE am Vormittag.
Beginn: Mittagessen bis Ende: 15:30 Uhr
Angebote in den Schulferien
Zusätzlich findet eine ganztätige Betreuung durch die Mitarbeiter der Tagesstätte an 24 Tagen in den Schulferien statt.
Hierzu ist jedoch eine rechtzeitige verbindliche Voranmeldung notwendig.
Wer betreut und fördert in der Tagesstätte?
Mit den Kindern arbeiten in unserer Tagesstätte Erzieher, Kinderpflegerinnen und Päd. Fachdienst. Zusätzlich unterstützen Erzieherpraktikanten und bei Bedarf Kurzzeitpraktikanten die Gruppenmitarbeiter.
Die inhaltliche Koordination und sozialpädagogische Reflexion erfolgt durch die Tagesstättenleitung.
Therapien
Im Rahmen eines Förder- und Behandlungsplans für die Tagesstätte können medizinische Leistungen erbracht werden
Mit wem arbeiten wir zusammen?
Wer finanziert die Tagesstätte?